Klasse A - Krafträder

Mindestalter
Krafräder (auch mit Beiwagen) mehr als 45 km/h | mehr als 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 45 km/h | mehr als 50 cm³ | mehr als 15 kw

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:

  • 12 Grundstoff
  • 4 Klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung von A1:

  • 6 Grundstoff
  • 4 Klassenspezifischer Stoff

 

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

  • 5 ÜL - Schulung auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 AB - Schulung auf Autobahnen
  • 3 NF - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Oder bei Erweiterung von A1:

Grundausbildung und

  • 3 ÜL - Schulung auf Bundes- und Landstraßen
  • 2 AB - Schulung auf Autobahnen
  • 1 NF - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Ablegen der theoretischen Prüfung frühstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Ablegen der praktischen Prüfung frühstens einen 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Nach 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2 aufstieg durch praktische Prüfung