Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Bei Ersterteilung:
- 12 Grundstoff
- 4 Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung von A1:
- 6 Grundstoff
- 4 Klassenspezifischer Stoff
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
- 5 ÜL - Schulung auf Bundes- und Landstraßen
- 4 AB - Schulung auf Autobahnen
- 3 NF - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Oder bei Erweiterung von A1:
Grundausbildung und
- 3 ÜL - Schulung auf Bundes- und Landstraßen
- 2 AB - Schulung auf Autobahnen
- 1 NF - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Ablegen der theoretischen Prüfung frühstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Ablegen der praktischen Prüfung frühstens einen 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.
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