Klasse C - LKW Mindestalter 21 (18 nach Erwerb Grundqualifikation BKF) |
||
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse B. Bei Erweiterung
Die praktische Mindestausbildung Grundausbildung und
Ablegen der theoretischen Prüfung frühstens einen 3 Monat vor Erreichen des Mindestalters. Ablegen der praktischen Prüfung frühstens einen 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.
|