Klasse L - Zug- & Arbeitsmaschinen

Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke | bis 40 km/h | mit Anhänger bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen | bis 25 km/h | auch mit Anhänger

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Ersterteilung:

  • 12 Grundstoff
  • 4   Klassenspezifischer Stoff

keine praktische Prüfung

Ablegen der theoretischen Prüfung frühstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters.